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Pflegeunterricht

Tipps und Infos für die generalistische Pflegeausbildung in Theorie und Praxis

Pflegekammer – Infoblatt

Okt 11, 2020

Was ist eine (Pflege)Kammer?

Eine Berufskammer ist Länderangelegenheit und Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre berufsständische Selbstverwaltung und die Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung zu deren Wohl stellvertretend für den Staat wahrnimmt. Alle Berufsmitglieder wiederum verpflichten sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen.

Neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben leisten sie die Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Sie besitzen Satzungsmöglichkeiten, die personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Der Staat hat die Aufsicht (Staatsaufsicht) über die Kammer. Zur Wahrung ihrer Aufgaben besteht für die definierten Berufsmitglieder eine Pflichtmitgliedschaft. Wir, als Berufsgruppe der Pflegenden können unsere Angelegenheiten endlich selbst in die Hand nehmen und über uns selbst entscheiden.

Stichworte:

Interessensvertretung, Selbstverwaltung è Von der Fremd- zur Selbstbestimmung

Mögliche Aufgaben einer Pflegekammer

  Erlass einer Berufsordnung

  Regelungen zur Fort- und Weiterbildung

  Bündelung der berufsständischen Interessen der Pflege, z. B. als Ansprechpartner für die Politik, durch fachliche Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren oder durch Öffentlichkeitsarbeit

  Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung pflegerischer Berufsausübung

  Registrierung aller Pflegefachkräfte

  Einsatz von Gutachten und Sachverständigen

  Schlichtungsausschuss

  Beratung der Pflegefachkräfte bei juristischen, ethischen, fachlichen und berufspolitischen Fragen

Was leistet die Pflegekammer für mich?

  1. Unterstützung meines pflegerischen Handelns
  2. Rechtsberatung
  3. Regelung der Fort- und Weiterbildung
  4. Vertretung beruflicher Interessen gegenüber der Politik und der Gesellschaft

Die Pflegekammer auf einen Blick:

  Vertritt die Pflegenden bei politischen Entscheidungen

  Berät Pflegende, Patienten, Pflegebedürftige sowie Angehörige und schlichtet in Streitfällen

  Informiert die Öffentlichkeit und fördert ein positives Bild der Pflege

  Unterstützt Arbeitgeber und Pflegende bei der Fort- und Weiterbildung       

  Kooperiert mit Berufsverbänden in fachlichen Fragen und bei gemeinsamen Kampagnen

  Wirkt mit Gewerkschaften zusammen bei der Weiterentwicklung von angemessenen Arbeitsbedingungen in der Pflege

  Leistet gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen einen Beitrag zur Zukunft der Pflege

 

Fragen und Probleme, die zu klären und zu lösen sind

Wie hoch wird der Monatsbeitrag für das Mitglied sein?

Heute noch nicht abschätzbar, hängt vom Umfang der Leistungen und  den Aufgaben der Pflegekammer ab

Der individuelle Beitrag abhängig vom Gehalt / sozial gestaffelt è Steuerlich absetzbar

In Rheinland-Pfalz: 2,50 – 25,00 € (die meisten 9,80 €)

 

Wie viele Fort- und Weiterbildungen muss man zukünftig absolvieren?

Auch heute schon unterliegen alle beruflich Pflegenden der Pflicht, Kenntnisse und Kompetenzen über Fort- und Weiterbildungen auf dem Stand zu halten.

Durch die Pflegekammer wird das lediglich

· transparenter geregelt,

· unterstützt und

· zentral kontrolliert.

 

Welche Sanktionsmaßnahmen kommen seitens der Kammer auf mich zu, wenn ich mich nicht regelkonform verhalten habe?

Kommt ein zusätzlicher „Kontrolleur“ ins Spiel, der die praktische Pflege weiter unter Druck setzt?

Die Kammer ist eine Anlaufstelle steht damit den Pflegenden zur Seite, informiert aktuell und berät die Mitglieder.

Sanktionsmöglichkeit

Dient der Ahndung und Sanktionierung von schwerwiegenden Verletzungen der Berufspflichten von Kammermitgliedern, also wenn die Gesundheit bzw. das Leben von kranken und pflegebedürftigen Menschen bedroht ist. è Hoffentlich im Sinne aller Pflegekräfte

 

Eintreten für die Rechte der Pflegekräfte

Durch die Mitgliedschaft, Registrierung und ggf. Ausgabe von Heilberufe-Ausweisen gäbe es erstmals eine klare Bestandserhebung aller im Beruf Tätigen.

Pflegerelevante Daten können erstmals umfassend und pflegespezifisch erhoben und ausgewertet werden. Damit entsteht auch Aussicht auf eine aufgaben- und berufsbezogene Planungssicherheit. Die Daten und Erkenntnisse der Pflegekammer können z.B. die Erstellung eines Landespflegeplans bzw. –berichts substanziell unterstützen.

 

Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs

Die Wertschätzung und Anerkennung des Pflegeberufes wird durch die Errichtung einer Pflegekammer unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung an berufsbezogenen Fragestellungen allen derzeitigen und auch zukünftigen Berufsangehörigen vermittelt.

Ja zu einer starken Interessensvertretung für uns in der Pflege

 

Ja zur Pflegekammer

 

Quellen:  http://www.pflegekammer-jetzt.de     http://www.lpr-bw.de

              www.kathpflegeverband.de und unter www.deutscherpflegerat.de

Der Aufruf des Landespflegerates in Baden-Württemberg „Pro Pflegekammer“

 

Zielsetzung dieser Seite

Dieses Infoblatt wird als Grundlage für den Pflegeunterricht herangezogen, um den Meinungsbildungsprozess anzustoßen. Es geht nicht darum, die Teilnehmer/innen so zu beeinflussen, dass sie für eine Pflegekammer sind.

In einem offenen Diskurs können sich Pflegekräfte und Auszubildende selbst eine Meinung bilden, ob sie für oder gegen eine Pflegekammer sind.

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