Was ist eine (Pflege)Kammer?
Eine Berufskammer ist Länderangelegenheit und Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre berufsständische Selbstverwaltung und die Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung zu deren Wohl stellvertretend für den Staat wahrnimmt. Alle Berufsmitglieder wiederum verpflichten sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen.
Neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben leisten sie die Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Sie besitzen Satzungsmöglichkeiten, die personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Der Staat hat die Aufsicht (Staatsaufsicht) über die Kammer. Zur Wahrung ihrer Aufgaben besteht für die definierten Berufsmitglieder eine Pflichtmitgliedschaft. Wir, als Berufsgruppe der Pflegenden können unsere Angelegenheiten endlich selbst in die Hand nehmen und über uns selbst entscheiden.
Stichworte:
Interessensvertretung, Selbstverwaltung è Von der Fremd- zur Selbstbestimmung
Mögliche Aufgaben einer Pflegekammer
– Erlass einer Berufsordnung
– Regelungen zur Fort- und Weiterbildung
– Bündelung der berufsständischen Interessen der Pflege, z. B. als Ansprechpartner für die Politik, durch fachliche Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren oder durch Öffentlichkeitsarbeit
– Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung pflegerischer Berufsausübung
– Registrierung aller Pflegefachkräfte
– Einsatz von Gutachten und Sachverständigen
– Schlichtungsausschuss
– Beratung der Pflegefachkräfte bei juristischen, ethischen, fachlichen und berufspolitischen Fragen
Was leistet die Pflegekammer für mich?
- Unterstützung meines pflegerischen Handelns
- Rechtsberatung
- Regelung der Fort- und Weiterbildung
- Vertretung beruflicher Interessen gegenüber der Politik und der Gesellschaft
Die Pflegekammer auf einen Blick:
• Vertritt die Pflegenden bei politischen Entscheidungen
• Berät Pflegende, Patienten, Pflegebedürftige sowie Angehörige und schlichtet in Streitfällen
• Informiert die Öffentlichkeit und fördert ein positives Bild der Pflege
• Unterstützt Arbeitgeber und Pflegende bei der Fort- und Weiterbildung
• Kooperiert mit Berufsverbänden in fachlichen Fragen und bei gemeinsamen Kampagnen
• Wirkt mit Gewerkschaften zusammen bei der Weiterentwicklung von angemessenen Arbeitsbedingungen in der Pflege
• Leistet gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen einen Beitrag zur Zukunft der Pflege
Fragen und Probleme, die zu klären und zu lösen sind
Wie hoch wird der Monatsbeitrag für das Mitglied sein?
Heute noch nicht abschätzbar, hängt vom Umfang der Leistungen und den Aufgaben der Pflegekammer ab
Der individuelle Beitrag abhängig vom Gehalt / sozial gestaffelt è Steuerlich absetzbar
In Rheinland-Pfalz: 2,50 – 25,00 € (die meisten 9,80 €)
Wie viele Fort- und Weiterbildungen muss man zukünftig absolvieren?
Auch heute schon unterliegen alle beruflich Pflegenden der Pflicht, Kenntnisse und Kompetenzen über Fort- und Weiterbildungen auf dem Stand zu halten.
Durch die Pflegekammer wird das lediglich
· transparenter geregelt,
· unterstützt und
· zentral kontrolliert.
Welche Sanktionsmaßnahmen kommen seitens der Kammer auf mich zu, wenn ich mich nicht regelkonform verhalten habe?
Kommt ein zusätzlicher „Kontrolleur“ ins Spiel, der die praktische Pflege weiter unter Druck setzt?
Die Kammer ist eine Anlaufstelle steht damit den Pflegenden zur Seite, informiert aktuell und berät die Mitglieder.
Sanktionsmöglichkeit
Dient der Ahndung und Sanktionierung von schwerwiegenden Verletzungen der Berufspflichten von Kammermitgliedern, also wenn die Gesundheit bzw. das Leben von kranken und pflegebedürftigen Menschen bedroht ist. è Hoffentlich im Sinne aller Pflegekräfte
Eintreten für die Rechte der Pflegekräfte
Durch die Mitgliedschaft, Registrierung und ggf. Ausgabe von Heilberufe-Ausweisen gäbe es erstmals eine klare Bestandserhebung aller im Beruf Tätigen.
Pflegerelevante Daten können erstmals umfassend und pflegespezifisch erhoben und ausgewertet werden. Damit entsteht auch Aussicht auf eine aufgaben- und berufsbezogene Planungssicherheit. Die Daten und Erkenntnisse der Pflegekammer können z.B. die Erstellung eines Landespflegeplans bzw. –berichts substanziell unterstützen.
Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs
Die Wertschätzung und Anerkennung des Pflegeberufes wird durch die Errichtung einer Pflegekammer unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung an berufsbezogenen Fragestellungen allen derzeitigen und auch zukünftigen Berufsangehörigen vermittelt.
Ja zu einer starken Interessensvertretung für uns in der Pflege
Ja zur Pflegekammer
Quellen: http://www.pflegekammer-jetzt.de http://www.lpr-bw.de
www.kathpflegeverband.de und unter www.deutscherpflegerat.de
Der Aufruf des Landespflegerates in Baden-Württemberg „Pro Pflegekammer“
Zielsetzung dieser Seite
Dieses Infoblatt wird als Grundlage für den Pflegeunterricht herangezogen, um den Meinungsbildungsprozess anzustoßen. Es geht nicht darum, die Teilnehmer/innen so zu beeinflussen, dass sie für eine Pflegekammer sind.
In einem offenen Diskurs können sich Pflegekräfte und Auszubildende selbst eine Meinung bilden, ob sie für oder gegen eine Pflegekammer sind.